Die Europäische Union (EU)

Das Internetportal der Europäischen Union

Die Europahymne zum Anhören

Übersicht:
Karte der Mitgliedsländer und der Kandidaten
Die Europaflagge
Allgemeine Informationen (Grundsätze) der EU
Der Euro
Lerntext (Zusammenfassung)
Die Organe (Institutionen) der EU
    Das Europäische Parlament
    Der Europäische Rat
    Der Ministerrat
    Die Europäische Kommission
Lerntext (Zusammenfassung)
Weitere Organe der EU

Unsere Europa-Abgeordneten
Eine "Europäische Verfassung"?
Der EU-Reformvertrag

 
Finde heraus, welche 27 Staaten derzeit zur EU gehören und notiere sie in deiner Mappe! Beginne mit den Gründerstaaten und notiere dann nach Beitrittsjahr!
Mit welchen europäischen Staaten werden Beitrittsverhandlungen geführt?
Welche europäischen Staaten gehören nicht zur EU?

 

Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen fünfzackigen Sternen, die sich nicht berühren, auf azurblauem Hintergrund.
Die Europaflagge wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen. Im Europäischen Verfassungsvertrag ist die Europaflagge als offizielles Symbol der Union festgelegt.
Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte die Zahl der Sterne zwischen ihrer Adoption durch die EG 1986 bis zur Erweiterung der EU 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG/EU überein. Daher blieb das Emblem auch nach den Erweiterung 1995 und 2004 (25 Beitrittsländer) der EU unverändert bestehen.
 
Das Portal der Europäischen Union: http://europa.eu.int/index_de.htm
 
Die Europäische Union (EU) erstreckt sich über einen großen Teil des europäischen Kontinents - vom Polarkreis bis zum Mittelmeer und vom Atlantik bis zur Ägäis.
Trotz ihrer Vielfalt sind alle zur EU gehörigen Länder (ihre „Mitgliedstaaten") denselben Grundwerten verpflichtet: dem Frieden, der Demokratie, dem Rechtsstaat und der Achtung der Menschenrechte. Sie trachten danach, diese Werte zu fördern, Wohlstand zu schaffen und gerecht zu verteilen sowie durch gemeinsames Auftreten auf der Weltbühne ihren Einfluss zusammen geltend zu machen.
In mehr als 50 Jahren hat die Union den Lebensstandard ihrer Bürger auf ein bisher unübertroffenes Niveau angehoben. Sie schuf einen Binnenmarkt ohne Grenzen und eine einheitliche Währung, den Euro. Sie ist eine bedeutende Wirtschaftsmacht und weltweit in der Entwicklungshilfe führend. Die Zahl ihrer Mitglieder ist von sechs auf 25 Nationen angewachsen. Zwei Staaten hoffen auf einen Beitritt im Jahr 2007 (Rumänien und Bulgarien). Die erweiterte EU wird mit insgesamt 27 Staaten die Heimat von beinahe einer halben Milliarde Menschen sein.
Die EU steht heute vor neuen Herausforderungen, zu denen nicht zuletzt die Globalisierung zählt. Um die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und gleichzeitig aber eine gerechte und solidarische Gesellschaft zu erhalten, muss die EU mehr Bürgern neue und bessere Arbeitsplätze bieten und neue Qualifikationen vermitteln.

Die Europäische Union - ein unvollendetes Werk
Die EU begann in den 50er-Jahren als die „Europäischen Gemeinschaften", die aus sechs Mitgliedstaaten bestanden - aus Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden. Diesen schlossen sich 1973 Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich, 1981 Griechenland sowie 1986 Spanien und Portugal an. Durch die Wiedervereinigung Deutschlands kamen 1990 die ostdeutschen Bundesländer hinzu.
Mit einem neuen Vertrag wurden 1992 neue Befugnisse und Zuständigkeiten an die Organe der Gemeinschaft übertragen und neue Formen der Zusammenarbeit unter den Regierungen der Mitgliedstaaten eingeführt, wodurch die Europäische Union geschaffen wurde. 1995 traten Österreich, Finnland und Schweden der EU bei. Durch die Erweiterung von 2004 stießen Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern hinzu. Der Beitritt Bulgariens und Rumäniens wird für 2007 erwartet. Ferner zählt die Türkei zu den Kandidatenländern.
 

Zusammenfassender Lerntext:

Schon seit Hunderten von Jahren gibt es in Europa viele kleine und große, ärmere und reichere Länder. Immer wieder kam es zwischen einigen dieser Länder zu Streit und zu Kriegen. Aus diesem Grund hatten nach dem Zweiten Weltkrieg Politiker verschiedener europäischer Länder die Idee, sich zusammenzutun. Sie wollten durch diese enge Verbindung verhindern, dass je wieder ein Krieg zwischen ihnen entsteht. Aber auch die gemeinsame Wirtschaft war von Anfang an sehr wichtig. So wurde im Jahre 1957 von sechs Ländern die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gegründet.  (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande). Zu diesem Zusammenschluss sind nach und nach immer mehr Länder dazugekommen. Danach wurde das Ganze Europäische Gemeinschaft (EG) genannt, später dann Europäische Union (EU). In der EU haben sich inzwischen 25 Staaten mit rund 460 Millionen Menschen vertraglich verpflichtet, eng zusammenzuarbeiten. Alle Mitgliedsländer behalten ihre eigene Regierung, ihre Verwaltung, ihre Gesetze und Gerichte. Allerdings beschreiben zahlreiche Verträge die Regeln der Zusammenarbeit, die Rechte und Pflichten der Mitgliedsländer und die Funktionen der europäischen Behörden. Mit den Verträgen wird erreicht, dass die Geschäfte in allen EU-Ländern nach vergleichbaren Regeln gemacht werden, dass die Länder ähnliche Gesetze besitzen und sich bei wichtigen politischen Entscheidungen gemeinsam beraten. Zwischen den Mitgliedsstaaten können Waren, Dienstleistungen und Geld ungehindert fließen. Es gibt keine Zollabgaben mehr und Passkontrollen wurden abgeschafft.
 

Der Euro ist die gemeinsame Währung der EU - aber nicht alle Mitgliedsstaaten haben ihn eingeführt. Das hat unterschiedliche Gründe.

Alles über den Euro und seine Einführung
Wenn dir die Informationen bei wellermanns über den Euro nicht ausreichen, findest du ebenfalls unter dieser Adresse wichtige Informationen zum Euro!

Die Organe der Europäischen Union

Die beiden informativsten Seiten, die ich für euch gefunden habe, sind diese:
http://www.entdeckeeuropa.de/frames.html
Hier wird alles sehr übersichtlich und verständlich erklärt. Zu jedem Thema gibt es ein oder zwei gute weiterführende Links. Diese Seite ist auch die Grundlage meiner Zusammenfassung, die gleich folgt.
Die zweite Seite ist die Informationsseite der EU selbst:
http://europa.eu.int/index_de.htm
Die ist natürlich noch viel ausführlicher, aber da muss man schon Zeit und Geduld haben, um sich richtig einzulesen...

Im Jahr 1967 wurde mit der Bildung der damaligen "Europäischen Gemeinschaften" (EG) auch das Europäische Parlament eingerichtet. Dieses Parlament wird heute - zum Beispiel in den Nachrichten - auch "Europaparlament" oder "EU-Parlament" genannt. Seine offizielle Abkürzung lautet "EP". Das Parlament ist auf drei Standorte verteilt. Die Tagungen aller Abgeordneten (= Plenarsitzungen) finden in aller Regel in Straßburg (Frankreich) statt. Die Ausschüsse des Parlaments und die politischen Gruppen im Parlament (= Fraktionen) tagen meistens in Brüssel (Belgien). Die Verwaltung des Parlaments (= das Generalsekretariat) hat seinen Sitz in Luxemburg.

Die gewählten Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden auch häufig "Europaabgeordnete" oder "EU-Abgeordnete" genannt. Die offizielle deutsche Abkürzung für ein Mitglied des Europäischen Parlaments lautet "MdEP".
Bis zur Erweiterung der Europäischen Union um zehn neue Mitgliedsländer am 1. Mai 2004 hatte die Europäische Union 15 Mitgliedsländer und das Europaparlament hatte insgesamt 626 Abgeordnete. Jetzt hat die EU 25 Mitgliedsländer und das Parlament hat - seit der Europawahl am 13. Juni 2004 - insgesamt 786 Abgeordnete (= Sitze oder Mandate). Deutschland stellt mit 99 Abgeordneten die größte nationale Gruppe im Parlament:

Das Europäische Parlament mit seinen direkt gewählten Abgeordneten ist die Vertretung der Völker in Europa und die Stimme der Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union. Das Parlament hat vor allem drei Rechte, aus denen sich seine Aufgaben ergeben: das Gesetzgebungsrecht, das Haushaltsrecht und das Kontrollrecht:

Das Gesetzgebungsrecht: Das Europaparlament verabschiedet (gemeinsam mit dem EU-Ministerrat) die europäischen Gesetze. Die Vorschläge für diese Gesetze kommen meistens von der Europäischen Kommission. Ohne das Europaparlament geht nichts in Europa.
Das Haushaltsrecht: Gemeinsam mit dem EU-Ministerrat verabschiedet das Europarlament jedes Jahr den Haushalt der Europäischen Union. Mit dem EU-Haushalt wird festgelegt, wie viel Geld jedes Jahr für die Arbeit der EU ausgegeben wird - zum Beispiel für Förderprogramme der Europäischen Union. Außerdem kontrolliert das Parlament, wie mit dem Geld von den Einrichtungen und Ämtern der EU umgegangen wird (= Haushaltskontrolle).
Das Kontrollrecht: Neben dem Recht zur Haushaltskontrolle hat das Parlament ganz allgemeine Kontrollrechte. So kontrolliert das Parlament, ob die Europäische Union gut verwaltet wird und die festgelegten politischen Richtlinien auch eingehalten werden. Dazu kann das Parlament, wenn es nötig wird, auch Untersuchungsausschüsse einsetzen.
So hatte das Parlament zum Beispiel zum Thema Rinderwahn (Abkürzung: BSE) einen solchen Untersuchungsausschuss eingesetzt. Die Untersuchung des Parlaments zum Thema BSE hatte zur Folge, dass eine europäische Behörde zur Kontrolle der Tiergesundheit gegründet wurde.

  • Der Europäische Rat

Die Staats- und Regierungschefs aller Mitgliedsländer der Europäischen Union (EU) treffen sich mehrmals im Jahr, um über die Politik der EU zu beraten. Diese Tagungen nennt man auch "EU-Gipfel". An diesen Tagungen nehmen auch der Präsident der Europäischen Kommission und der Präsident des Europäischen Parlaments teil. Offiziell werden diese Tagungen als der "Europäische Rat" bezeichnet.
Im Europäischen Rat werden wichtige politischen Fragen für die Arbeit der Europäischen Union erörtert. Er legt die Leitlinien für die Politik und für die Arbeit der EU fest, zum Beispiel für die gemeinsame Außenpolitik der EU. Der Europäische Rat ist deshalb die wichtigste Einrichtung (= Organ) der Europäischen Union.
Der Europäische Rat tagt mindestens zwei Mal im Jahr - einmal im Frühjahr (seine "Frühjahrstagung") und einmal im Herbst (seine "Herbsttagung"). Wenn es aber erforderlich ist, trifft sich der Europäische Rat auch öfter.
Der Europäische Rat hat eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden. Das ist die Regierungschefin oder der Regierungschef des Landes, das den Vorsitz im Europäischen Rat führt. Diesen Vorsitz nennt man auch "Ratspräsidentschaft" oder "EU-Ratspräsidentschaft"

Der Ministerrat ist eine wichtige Einrichtung (= Organ) der Europäischen Union. Der Ministerrat wird offiziell als "Rat der Europäischen Union" bezeichnet, oft auch nur "der Rat" genannt.
In den Nachrichten und in den Zeitungen wirst du aber meistens die Bezeichnung "Ministerrat" oder "EU-Ministerrat" finden.
Der EU-Ministerrat ist die Vertretung der Mitgliedsländer der Europäischen Union auf europäischer Ebene. So wie zum Beispiel der Bundesrat in Berlin die Vertretung der 16 deutschen Bundesländer auf der Bundesebene ist.
Die verschiedenen Ministerräte
An jeder der Sitzungen des EU-Ministerrates, die meistens in Brüssel stattfinden, nimmt eine Ministerin oder ein Minister je EU-Mitgliedsland teil. Diese Sitzungen werden auch "Ratstagungen" genannt.
Welche Minister aus den Mitgliedsländern an den Sitzungen teilnehmen, hängt vom Thema der Sitzung ab. Wenn es zum Beispiel um die Landwirtschaft geht, dann nehmen die Landwirtschaftsminister teil und man spricht vom "Rat der Landwirtschaftsminister". Geht es um die Umwelt, dann nehmen die Umweltminister teil und man spricht vom "Rat der Umweltminister". Deshalb gibt es verschiedene Zusammensetzungen, auch wenn immer nur vom "Rat der EU" oder "Ministerrat" die Rede ist.
Der EU-Ministerrat beschließt die europäischen Gesetze. Das macht er in vielen Bereichen gemeinsam mit dem Europäischen Parlament.
Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament beschließt der Ministerrat auch den jährlichen Haushaltsplan der Europäischen Union. Darin wird festgelegt, wofür in der EU das Geld ausgegeben wird - zum Beispiel für die verschiedenen Förderprogramme der Europäischen Union.
Außerdem schließt der Ministerrat für die Europäische Union Verträge mit anderen Ländern (außerhalb der EU) oder mit anderen internationalen Organisationen ab.
Und der Ministerrat muss zum Beispiel die Zusammenarbeit zwischen den Polizeibehörden der EU-Mitgliedsländer organisieren.
 

Die Europäische Kommission (auch "EU-Kommission" genannt) in Brüssel ist die wichtigste Behörde der Europäischen Union.
Die EU-Kommission ist für das Tagesgeschäft der Europäischen Union und für die Verwaltung der EU zuständig. Dabei ist sie politisch unabhängig und vertritt die Interessen der gesamten EU.

Die Kommissare
Die Behördenleitung der EU-Kommission liegt bei einer Präsidentin oder einem Präsidenten und den so genannten "Kommissaren". Diese werden zusammen - wie ihre Behörde - auch als "EU-Kommission" bezeichnet.
Bei der Bestimmung der neuen Kommissionsmitglieder wird folgendermaßen vorgegangen:
• Die Regierungen der EU-Mitgliedsländer bestimmen zunächst gemeinsam, wer die neue Präsidentin oder der neue Präsident der EU-Kommission werden soll.
• Der künftige Präsident der EU-Kommission wählt dann in Gesprächen mit den Regierungen der EU-Mitgliedsländer die neuen Kommissare aus. Dabei können auch bisherige Kommissare für eine weitere Amtszeit ausgewählt werden.
• Das Europäische Parlament befragt dann den künftigen Präsidenten der EU-Kommission und alle von ihm ausgewählten Kommissare. Dann gibt das Europaparlament zu diesen Personalvorschlägen seine Stellungnahme ab. Stimmt das Parlament den Personalvorschlägen zu, können der Präsident und die Kommissare ihre Ämter antreten.
Mit der neuen Amtszeit der EU-Kommission (ab 22. November 2004) gilt der Grundsatz "Je EU-Mitgliedsland ein/e Kommissar/in". Da die Europäische Union heute 25 Mitgliedsländer hat, besteht die EU-Kommission seit November 2004 aus dem Präsidenten (dem Portugiesen J.M.D. Barroso) und 24 weiteren Kommissaren. Die Kommission hat also jetzt insgesamt 25 Mitglieder. Ab dem Jahr 2007, wenn Bulgarien und Rumänien EU-Mitglied werden, sind es dann sogar 26 weitere Kommissare (beziehungsweise insgesamt 27 Mitglieder der Kommission).

Die Europäische Kommission in Brüssel hat vor allem vier Aufgaben:
1. Die EU-Kommission macht dem Europäischen Parlament und dem EU-Ministerrat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften der EU. Dazu erarbeitet die Kommission zum Beispiel den Entwurf von neuen EU-Richtlinien.
2. Die EU-Kommission überwacht die Einhaltung des Rechts der Europäischen Union. Deshalb nennt man die Kommission auch "die Hüterin der EU-Verträge". Die Kommission achtet zum Beispiel darauf, ob die EU-Mitgliedsländer das EU-Recht auch rechtzeitig in nationale Gesetze umsetzen. Wenn die EU-Mitgliedsländer das nicht tun, kann die Kommission ein Land vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagen.
3. Die EU-Kommission verwaltet den Haushalt der Europäischen Union und muss dafür sorgen, dass das Geld an die richtige Stelle kommt. Und sie muss die politischen Beschlüsse des Europäischen Rates und des EU-Ministerrates umsetzen.
4. Die EU-Kommission vertritt die Europäische Union auf internationaler Ebene. Sie handelt zum Beispiel Verträge der EU mit anderen Ländern (die nicht der EU angehören) und mit anderen internationalen Organisationen aus.

Die Organisation
Um ihre Arbeit zu bewältigen, hat die Europäische Kommission in Brüssel (und an einigen anderen Standorten in Europa) insgesamt rund 20.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Dabei ist die Kommission in Abteilungen unterteilt, die sich aus den "Generaldirektionen" (Abkürzung "GD") und den "Diensten" (zum Beispiel Juristischer Dienst, Übersetzungsdienst) zusammensetzen. Jede Generaldirektion ist für einen bestimmten Politikbereich der Europäischen Union zuständig und wird von einer Generaldirektorin oder einem Generaldirektor geleitet.
Ein wichtiger Dienst der Europäischen Kommission ist der Übersetzungsdienst. Seit der Erweiterung der Europäischen Union auf 25 Mitgliedsländer am 1. Mai 2004 gibt es 20 offizielle Amtssprachen in der Europäischen Union: Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Schwedisch, Tschechisch und Ungarisch.
Alle Rechtsvorschriften der EU müssen in allen Amtssprachen veröffentlicht werden. Und jeder Bürger kann die offiziellen Amtssprachen bei seinem Schriftwechsel mit den EU-Einrichtungen und -Behörden verwenden. Deshalb muss bei der EU-Kommission jeden Tag sehr viel übersetzt werden.
 

Und hier das Ganze in kürzest denkbarer Form = Zusammenfassender Lerntext:
 

Die Institutionen der EU

Die Staaten der EU wollen gemeinsam dafür sorgen, dass der Wohlstand in Europa gesichert wird und die Menschen in Frieden leben können. Eine solche gemeinsame Politik ist manchmal ziemlich kompliziert. So müssen sich viele Politiker aus allen EU-Ländern regelmäßig treffen und mühsam versuchen, Gesetze zu entwickeln, mit denen alle einverstanden sind. Es gibt mehrere Institutionen, die zusammengenommen eine Regierung der EU darstellen:

Europäischer Rat

Der Europäische Rat besteht aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten und dem Präsidenten der EU-Kommission. Sie treffen sich zweimal im Jahr, um die allgemeinen Ziele der europäischen Politik festzulegen.

Rat der Europäischen Union (Minister-Rat)

Im Rat der Europäischen Union sitzen die Fachminister der Mitgliedsstaaten. Je nach Thema treffen sich zum Beispiel die Finanzminister, die Außenminister oder die Verkehrsminister. Neue Gesetze werden zusammen mit dem Europäischen Parlament gemacht.
Der Ministerrat hat seinen Sitz in Brüssel:


 

Die Europäische Kommission

Sie ist der „Motor" und die „Hüterin" der EU. Von allen EU-Ländern werden Kommissare entsandt. Sie entwickeln Gesetzestexte und sorgen dafür, dass die Gesetze eingehalten werden. Die Europäische Kommission hat ihren Sitz ebenfalls in Brüssel:

 

Europäisches Parlament

Im Europäischen Parlament sitzen die Vertreter der EU-Länder. Die Abgeordneten werden in den einzelnen Ländern direkt vom Volk gewählt. Das Europäische Parlament wirkt an der Gesetzgebung mit und ist zusammen mit dem Minister-Rat für die Verteilung von Geldern zuständig. Dass Europäische Parlament hat seinen Sitz in Straßburg (Frankreich):

Ende der Kurzzusammenfassung (Lerntext)

Das sind die Gebäude des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg:

Weitere Organe (Institutionen) Europas:
Europäischer Gerichtshof in Luxemburg
Europäische Zentralbank in Frankfurt
Der Europäische Rechnungshof in Luxemburg
Der Ausschuss der Regionen
Der Wirtschafts- und Sozialausschuss

Über diese weiteren Institutionen erhältst du hinreichend Auskunft unter:
http://www.entdeckeeuropa.de/frames.html

So, wenn du diese Zeilen gründlich gelesen und dir Notizen gemacht hast, müsstest du Auskunft geben können über die wichtigsten Organe der Europäischen Union und deren Aufgaben.
Umfassende Informationen erhältst du auch, wenn du bei wikipedia "Europäische Union" eingibst und auf "Artikel" klickst!

Hier kannst du dich schnell und übersichtlich über die Länder der EU informieren:
http://www.europa-digital.de/laender/ (auch sonst eine sehr informative Seite!)

Leseecke für Jugendliche (Postkarten, Broschüren, Karten, Plakate...)
Heft der Bundeszentrale für politische Bildung zum Europa der 25
Gute Übersicht mit Hintergrundtexten aus der Schweiz

Tolle Schmökerseite mit vielen guten Infos

Europawahl ist im Juni 2009
Das Europäische Parlament repräsentiert die zweitgrößte Demokratie der Welt. Nur bei den Wahlen in Indien sind mehr Menschen aufgerufen, in allgemeiner, freier und direkter Wahl eine parlamentarische Vertretung zu wählen. Im Juni 2009 wird die siebte Europawahl stattfinden: Rund 375 Millionen Bürger in 27 Mitgliedsstaaten können dann ihre Stimme abgeben. Die erste Direktwahl fand 1979 statt. Zu diesem Zeitpunkt gehörten nur 9 Mitgliedstaaten zur Europäischen Gemeinschaft - die Europäische Union gab es noch nicht. 23 Amtssprachen kennzeichnen die Arbeit des Europäischen Parlaments, und die Arbeitsorte verteilen sich auf drei europäische Länder. Sitz des Parlaments ist Straßburg.
Hier sind pro Jahr 12 Plenarsitzungen angesetzt. In Brüssel finden Ausschusssitzungen und Fraktionssitzungen statt und manchmal auch Plenarsitzungen. In Luxemburg befindet sich ein Teil der Parlamentsverwaltung, des Generalsekretariats. Der andere Teil des Sekretariats ist in Brüssel untergebracht. (ms )
WR 3.5.2008

Von der Mitentscheidung bis zur beratenden Rolle
Der Vertrag über die Europäische Gemeinschaft sieht vor, dass drei Organe an der europäischen Gesetzgebung beteiligt sind: Die Europäische Kommission schlägt „europäische Gesetze" vor (Initiativrecht), das Europäische Parlament und der Rat entscheiden dann gemeinsam über den entsprechenden Gesetzesvorschlag der Kommission. Je nach Politikbereich und Rechtsgrundlage im Vertrag reicht das Gewicht des Europaparlaments dabei von der tatsächlichen Mitentscheidungsbefugnis - in der Mehrzahl der Fälle - bis zu einer ausschließlich beratenden Rolle. (ms)
Quelle: www.europarl.de

Unsere Europa-Abgeordneten:
 
Barbara Weiler (61) ist seit 1994 Europaabgeordnete für den Bezirk Hessen-Nord und gehört der SPE (Sozialdemokratische Fraktion im Europaparlament) an. Sie arbeitete zuvor als kaufmännische Angestellte in Industriebetrieben.
http://www.barbara-weiler.de/
Hartmut Nassauer(65) gehört dem Europaparlament ebenfalls seit 1994 an. Der Jurist enga- giert sich bei der EVP-DE (Christdemokratische Fraktion im Europaparlament). Er war kurze Zeit hessischer lnnenminister.

http://www.hartmut-nassauer.de/



 

Im Mai 2005 - von da stammt der folgende Text - machte man sich in Europa noch Hoffnung, eine Verfassung beschließen zu können. Dieser Versuch wurde aber - unter anderen von den Niederlanden und Frankreich - boykottiert. Am 19. Oktober 2007 konnte allerdings der stern vermelden:
"Um zwei Uhr morgens knallten die Sektkorken beim EU-Gipfel: der EU-Reformvertrag, die Light-Version einer gemeinsamen Verfassung, war beschlossen. Die Bedenken Polens und Italiens konnten ausgeräumt werden." (Näheres hier: )

Eine Verfassung - damit hat es also nicht geklappt, aber immerhin sind in dem genannten "Reformvertrag" deutliche Fortschritte enthalten.

Hier also kann nachgelesen werden, was in der nicht zustande gekommenen Verfassung stehen sollte:

Gehört und gelesen haben fast alle von der "EU-Verfassung". Aber worum es da eigentlich geht? Fragen über Fragen. Hier die wichtigsten acht. Für alle, die wissen wollen, worum es in Europa im Moment eigentlich geht:

  • Was ist eigentlich eine Verfassung?
  • Wozu brauchen wir ein Europäische Verfassung?
  • Was steht da drin?
  • Was ändert sich, wenn die Verfassung in Kraft tritt?
  • Welche Vorteile bringt mir die Verfassung persönlich?
  • Warum werde ich nicht gefragt?
  • Wann tritt die Verfassung überhaupt in Kraft?
  • Was passiert wenn die Verfassung abgelehnt wird?

Was ist eigentlich eine Verfassung?

Eine Verfassung ist ein Rechtsakt, der die Grundordnung eines Staates oder eines Staatenbundes festlegt. Das heißt, in einem Dokument finden sich wichtige Antworten auf zentrale Fragen: Wie funktionieren die Organe? Welche Grundrechte haben die Bürger? Welche Werte werden vertreten?

Die erste demokratische Verfassung in der Neuzeit gab es in den Vereinigten Staaten von Amerika (1787). Vier Jahre später wurde in Polen die erste Verfassung in Europa verabschiedet.

Wozu brauchen wir eine europäische Verfassung?

Der "Vertag über eine Verfassung für Europa" wurde ausgearbeitet, um den Anforderungen eines erweiterten Europas gerecht zu werden. Die Europäische Verfassung soll durch einen einzigen Rechtsakt alle derzeitigen europäischen Verträge ersetzen.

Ein Europa mit 25 Mitgliedsstaaten und 450 Millionen Einwohnern (und demnächst noch mehr) soll so demokratischer, transparenter und effizienter werden. Die Union will sich damit ihren Bürgern nähern und stärker als geschlossene und geeinte Kraft im internationalen System auftreten.

Nationale Verfassungen wie das deutsche Grundgesetz werden durch die Europäische Verfassung übrigens nicht überflüssig. Sie bestehen unverändert weiter.

Was steht da drin?

Der Vertrag, der je nach Ausgabe zwischen 352 und 482 Seiten umfasst, ist in vier Teile untergliedert:

  • In Teil I. werden die Werte, Ziele, Zuständigkeiten, Entscheidungsverfahren und Organe der EU definiert.
  • Teil II. behandelt die sogenannte "Charta der Grundrechte". Mit der Charta sind die auf Unionsebene geltenden Grundrechte erstmals umfassend schriftlich und in einer verständlichen Form niedergelegt. Sie orientiert sich an der Europäischen Menschenrechtskommission.
  • Teil III. beschreibt die internen und externen Politikbereiche, Maßnahmen und die Arbeitsweise der EU. Zum Beispiel: Die Verwirklichung des Binnenmarkts, Niederlasssungsfreiheit oder die Währungspolitik.
  • Teil IV. hat den Titel "Allgemeine und Schlußbestimmungen". Hier werden unter anderem die Symbole der Union näher definiert. Auch die Verfahren zur Annahme und Änderung der Verfassung finden sich im vierten Teil der Verfassung.

Was ändert sich, wenn die Verfassung in Kraft tritt?

Demokratischer und effizienter soll die wachsende Europäische Union werden. Die Verfassung ist ein Kondensat aus den vier großen EU-Vertägen der letzten zwölf Jahre, enthält aber auch völlig neue Bestimmungen. Zu den wesentlichen Änderungen zählen:

  • Erstmals soll ein hauptamtlicher Präsident an der Spitz der Union stehen. Der EU-Präsident soll die Arbeit des Europäischen Rates koordinieren, Gipfeltreffen vorbereiten und die EU nach außen vertreten.
  • Neu eingeführt werden soll auch das Amt eines EU-Außenministers. Er soll zugleich Voirsitzender des Außenministerrats und Vizepräsident der EU-Kommission sein.
  • Die Entscheidungen im Ministerrat sollen einfacher werden. Nur in Ausnahmefällen soll das bisherige Prinzip der Einstimmigkeit gelten.
  • Das Mitentscheidungsrecht des Europaparlaments wird wesentlich erweitert. Parlament und Ministerrat entscheiden gleichberechtigt über europäische Gesetze.
  • Erstmals verankert wird die Möglichkeit für die Mitgliedsstaaten, aus der EU auszutreten.

Welche Vorteile bringt mir die Verfassung persönlich?

Tritt die Verfassung in Kraft, dann erhält jeder Bürger der Europäischen Union die Unionsbürgerschaft als quasi Zugabe zur nationalen Staatsbürgerschaft. Damit verbunden sind zusätzliche Rechte. So kann jeder EU-Bürger zum Beispiel in den Mitgliedsstaaten ohne Zeitlimit reisen und in jedem Land verweilen, so lange er Lust hat.

Jeder EU-Bürger erhält zudem das Recht Petitionen an das Europäische Parlament zu richten, er kann sich bei Beschwerden an den Europäischen Bürgerbeauftragten wenden oder - zusammen mit 999.999 EU-Bürger - ein "Initiativrecht" wahrnehmen und so der Kommission direkt ein Gesetz zur Verabschiedung vorschlagen.

Warum wurde ich nicht gefragt?

Ausgearbeitet wurde der Verfassungsentwurf vom sogenannten "Verfassungskonvent", der sich aus den Regierungs- und Parlamentsvertretern der Mitgliedstaaten, der zehn Beitrittsländer und -kandidaten (Rumänien, Bulgarien, Türkei) sowie Vertretern des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission zusammensetzte.

Um die Verfassungs-Debatte auf eine breitere Grundlage zu stellen und die Gesamtheit der Bürger einzubeziehen, wurde eine Plenartagung des Konvents der Anhörung der Zivilgesellschaft gewidmet. Organisationen aus den Bereichen Kultur, Politik und Wirtschaft konnten dort ihren Standpunkt vortragen. Einzelpersonen außerhalb dieser Organisationen hingegen konnten zentrale Dokumente zwar im Internet einsehen, Ideen und Vorschläge in Internetforen unterbreiten, aber nicht direkt in den Prozess eingreifen.

Wann tritt die Verfassung in Kraft?

Bevor die Verfassung in Kraft treten kann, muss sie von allen 25 Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Fraglich ist jedoch ob der Vertrag über die Verfassung in Europa überhaupt in allen EU-Ländern auf die notwendige Zustimmung stößt. Sollte dies trotz gegenteiliger Prognosen der Fall sein, dann könnte die Verfassung nach dem letzten Referendum in Tschechien (geplant für Juni 2006) in Kraft treten.

Was passiert, wenn die Verfassung nicht in Kraft tritt?

Für den Fall, dass die EU-Verfassung nicht ratifiziert wird, müssen die Staats- und Regierungschefs der EU eine neue Lösung finden. Zunächst würde der geltende Vertrag von Nizza erst einmal weiter gelten. Der Imageverlust wäre indes gewaltig und könnte die EU in eine Existenzkrise stürzen.

EU-Reformvertrag

Das ändert sich

Der EU-Reformvertrag enthält die wesentlichen Elemente der von Franzosen und Niederländern abgelehnten Verfassung. Mit dem Vertrag will sich die auf 27 Länder angewachsene Europäische Union eine neue Rechtsgrundlage geben. Die wichtigsten Änderungen.

Zügigere Entscheidungen

Von 2014 an entscheiden die EU-Mitgliedsländer im Rat nach der doppelten Mehrheit. Diese ist dann erreicht, wenn mindestens 55 Prozent der Staaten zustimmen, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten. Die bisher nach dem EU-Vertrag von Nizza auf alle Länder aufgeteilten 345 Stimmen werden dann abgeschafft. Polen hatte bisher mit 27 nur zwei Stimmen weniger als Deutschland, obwohl es nur knapp halb so viele Einwohner hat. Die Regel von Nizza kann auf Wunsch eines Staates bei Abstimmungen noch bis 2017 angewandt werden.

Zu mehr Themenfeldern als bisher können Beschlüsse mit Mehrheit statt mit Einstimmigkeit gefasst werden. Ausgenommen davon sind die Innen-, Steuer- und Sozialpolitik sowie die Auswärtigen Beziehungen.

Ab 2014 stellt nicht länger jeder Mitgliedstaat einen EU-Kommissar. Nur zwei Drittel der Länder sind noch vertreten und müssen sich abwechseln. Bei 27 Ländern wären das 18 Kommissare.

Mehr Demokratie
Die nationalen Parlamente werden künftig acht statt bisher sechs Wochen vor einem geplanten Rechtsakt der EU informiert und können Einspruch erheben, wenn sie nationale Zuständigkeiten gefährdet sehen. Das Europäische Parlament entscheidet künftig gemeinsam mit dem Rat über fast alle Regulierungen. Das Parlament wählt auch den Präsidenten der Kommission.

Die Bürger können über ein Volksbegehren mit mindestens einer Million Unterschriften die EU-Kommission mit einer Gesetzgebung beauftragen.


Bessere Vertretung gegenüber dem Ausland
Mit der Schaffung eines einzigen Postens soll das bisherige Nebeneinander eines Außenkommissars und eines Außenbeauftragten beendet werden und die EU international ein Gesicht erhalten. Das Amt heißt aber nicht EU-Außenminister, sondern "Hoher Vertreter". Er ist zugleich Vizepräsident der Kommission.

Für mehr Kontinuität der politischen Führung inner- wie außerhalb der Union soll außerdem der für zweieinhalb Jahre gewählte ständige Ratspräsident sorgen. Bisher wechselt die oberste politische Führung alle sechs Monate unter den Mitgliedsländern mit der Ratspräsidentschaft. Diese Rotation bleibt bestehen, so dass die Vorsitzenden der Ministerräte halbjährlich rotieren.

Quelle: Beide Artikel stammen von stern.de - vom 19. Oktober 2007

 
 
 
 
 
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