Leben mit Behinderungen
Leben mit Behinderten
Alle Menschen haben Rechte - Kinderrechte

 

Umgang mit behinderten Menschen

Behinderte Menschen brauchen nicht unser Mitleid, sondern unsere Hilfe und Zuwendung. Deshalb muss jeder Mensch möglichst viel über Behinderungen wissen.

Wie definiert sich Behinderung?
Behinderung ist unserer Ansicht nach ein Prozessbegriff, da eine Behinderung sowohl teilweise verschwinden als auch durch Unfälle, fortschreitende Erkrankungen oder unzureichender Förderung entstehen kann.
Ein Mensch mit Behinderung ist jedoch nicht in allen Bereichen des sozialen Lebens gleich behindert.
In seiner Familie kann er mit entsprechender Akzeptanz und Einfühlungsvermögen ein annehmbares Leben führen, ohne dass sich die Behinderung als großes Hemmnis weist.. Anders gestaltet sich dies in seinem öffentlichen Leben, z.B. in der Schule oder im Beruf.

Wie kommt es zu Behinderungen?
Für Behinderungen  kann es vier Ursachen geben:
    1. Moment der Zeugung  (unglücklicher Zufall, wird häufig anders dargestellt)
    2. Schwangerschaft   (z.B. schwere Infektionen, Röteln)
    3. Geburt (z.B. Sauerstoffmangel)
    4. nach der Geburt (z.B. schwere Infektionen, Unfälle)

Welche Arten von Behinderung gibt es?
Wir unterscheiden eine Körper- und eine geistige Behinderung.
Behinderungen können sein:
•  Geistige Behinderung
•  Hörschädigung (Gehörlosigkeit + Schwerhörigkeit)
•  Körperbehinderung
•  Lernbehinderung
•  Mehrfachbehinderung
•  Schwerbehinderung
•  Schwerstbehinderung
•  Sehschädigung (Blindheit + Sehbehinderung)
•  Sprachbehinderung
•  Verhaltensschädigung

Gruppe der leicht geistig Behinderten
Die Gruppe der leicht geistig Behinderten hat einen IQ von 50-70 und stellt das linke Ende der IQ
Normalverteilung dar.
Die leichte geistige Behinderung wird über einen polygenen (durch mehrer Gene beeinflusst) multifaktoriellen (von mehreren Faktoren=Ursachen bestimmt) Erbgang vermittelt und
durch familiär-kulturelle Umweltfaktoren beeinflusst. Geschwister und andere Verwandte ersten Grades
sind häufig ebenfalls geistig behindert

Gruppe der schwer geistig Behinderten
Bei der Gruppe der schwer geistig Behinderten ist eine organische Ursache nachweisbar. Der IQ
verteilt sich nach einer zweiten Kurve mit einem Gipfel um einen IQ von 30.
Geschwister und andere Verwandte sind durchschnittlich intelligent.

Der Umgang mit Behinderten
Es zeigt immer wieder, dass solche Menschen oft nicht weniger glücklich sind als Gesunde, dass sie sich des Lebens freuen und ihr Dasein bejahen.
Dabei sollten wir uns auch darüber klar sein, dass Behinderte immer zu unserem Leben gehören werden. Kein Programm wird erreichen, dass nicht doch Kinder mit Behinderungen geboren werden oder durch spätere Unfälle Behinderungen zustande kommen. Es ist eine Frage nach der Menschlichkeit unserer Gesellschaft, wie man mit den Behinderten umgeht. Wie man sie anerkennt, fördert und unterstützt.

Leitsätze für den Umgang mit Behinderten könnten sein:
- ruhiger Umgang mit ihnen
- freundlich sein, nicht auslachen oder hänseln
- die wenigsten können etwas für ihre Behinderung
- Hilfe nicht aufdrängen
- Selbständigkeit von Behinderten stärken
- Menschenrechte durchsetzen

Nach: http://www.hast-du-ahnung.de/ethikbehinderung.htm

Elling
Der unselbstständige und ängstliche Mitvierziger Elling teilt sich in der psychiatrischen Klinik das Zimmer mit dem liebenswert-rauhbeinigen Kjell Bjarne, der nur zwei Dinge im Kopf hat: Essen und Sex. Dann bekommen die beiden die Chance, in eine eigene Wohnung zu ziehen. Während für Elling Alltäglichkeiten wie Einkaufen, Telefonieren oder der Besuch eines Restaurants fast unüberwindliche Hindernisse darstellen, fällt es Kjell Bjarne schwer, seine begrenzten emotionalen und sprachlichen Ausdrucksmöglichkeiten zu überwinden. Aber jeder kleine Schritt aus der engen Welt ihrer Ängste und Fixierungen wird zu einem großen Schritt in die eigene Unabhängigkeit.
Mit hohem Unterhaltungswert wird hier Sympathie für das Anderssein geweckt und zugleich die Definition von „Normalität" in Frage gestellt.


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Die Menschenrechte und Amnesty International
Was sind Menschenrechte?

Menschenrechte sind jene Rechte, die jedem Individuum allein aufgrund seines Menschseins zukommen. Sie sind angeboren und unveräußerlich, d. h. sie stehen jeder Person „von Geburt an“ zu und können weder erworben oder verdient noch aberkannt werden. Zuvorderst sollen sie das Individuum und die einem jeden Menschen innewohnende Würde schützen; sei es vor Gewalt, Folter, Hunger oder Tod. Die Menschenrechte sind ein Schutz gegenüber der Macht und der Willkür des Staates und den gesellschaftlichen und sozialen Gefahren, welche die Geschichte der Menschen prägen. Darüber hinaus sollen sie Gleichheit und Solidarität garantieren.

Die Menschenrechte sind universell und egalitär. Sie gelten für alle Menschen gleichermaßen – weltweit! – unabhängig von Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sozialer Anschauung, ethnischer oder sozialer Herkunft oder eines sonstigen Status. Sie stellen einen Grundbestand an Rechten dar, der für alle Menschen gelten soll, auch über traditionelle und kulturelle Grenzen hinweg.

Doch ist es allen voran der Anspruch auf Universalität, der die Idee der Menschenrechte häufig in die Kritik geraten lässt. So sagen Kritiker, dass eine einfache Übertragung dieser Rechte auf alle Religionen und Kulturen aufgrund ihres westlichen Ursprungs nicht in jedem Fall möglich sei. Auch wenn die Ausgestaltung der modernen Menschenrechtskataloge auf der westlichen Kultur basiert, haben die Begriffe der Freiheit und der Gerechtigkeit in allen Kulturen eine zentrale Bedeutung. Heute haben sich alle Staaten der Welt verpflichtet, die Menschenrechte zu achten, zu schützen und zu gewährleisten, indem sie mindestens einen menschenrechtlichen Vertrag ratifiziert haben. Die grundlegenden Rechte des Menschen haben ihre Wurzeln in der Erfahrung von Unrecht, das mit der Durchsetzung von Menschenrechten überwunden werden soll.

Die Menschenrechte sind unteilbar. Sie stehen in einem engen Zusammenhang und bedingen sich wechselseitig. Nur in ihrer Gesamtheit können sie die Würde des Menschen schützen. Oft wird von den sog. drei Generationen der Menschenrechte gesprochen: Zuerst die bürgerlichen und politischen Rechte, dann die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte und schließlich das Selbstbestimmungsrecht der Völker

und andere kollektive Rechte. Diese Einteilung wurde vor allem in der Zeit des Ost-West-Konflikts bis zur Wende 1989 verwendet, indem sich der Westen vor allem für die bürgerlichen und politischen Rechte stark machte und der Osten für die wirtschaftlichen und sozialen Rechte. Diese Trennung ist überwunden. Seit 1990 hat die Staatengemeinschaft immer wieder unterstrichen, dass alle Menschenrechte gleichrangig und unteilbar sind.

Die Staaten tragen die Hauptverantwortung für die Umsetzung der Menschenrechte. Die Menschenrechte sind Rechte, die jedem Einzelnen kraft seines Menschseins zukommen. Sie zu schützen, zu achten und zu gewährleisten ist die Pflicht eines jeden Staates, der sie sowohl in internationalen Menschenrechtsabkommen als auch in nationalen Verfassungen nachkommen. Das deutsche Grundgesetz sagt in Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“

Jede/r Einzelne trägt Verantwortung für den Schutz der grundlegenden Rechte des Menschen. Wir sind verpflichtet, die Würde und die Rechte anderer Personen zu achten und unsere eigenen Rechte nicht auf Kosten der Rechte anderer wahrzunehmen. Die Präambel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte unterstreicht, dass sich jeder Einzelne und alle Organe der Gesellschaft bemühen sollen, durch Unterricht und
Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern. So haben auch nichtstaatliche Institutionen wie die Weltbank und Wirtschaftunternehmen die Pflicht, die Menschenrechte zu respektieren. In bestimmten Situationen – etwa zur Verhinderung strafbarer Handlungen oder zum Schutz der Rechte Dritter – sind Staaten dazu berechtigt, Menschenrechte einzelner Personen oder ganzer Gruppen – z. B. das Recht auf Versammlungsfreiheit – einzuschränken. Nie dürfen sie aber diese Rechte ganz aufheben. Das Grundgesetz unterstreicht z. B., dass kein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden darf. Einige Rechte gelten aber absolut und dürfen selbst in Notstandssituationen nicht eingeschränkt werden. Dazu zählt insbesondere das Recht, nicht gefoltert zu werden.
 
Geschichte des Kampfes um die Menschenrechte

Besondere Bedeutung im Kampf um die Menschenrechte kommt in der Neuzeit der historischen Entwicklung Englands mit der Magna Charta (1215), der Petition of Rights (1628), dem Habeas Corpus Act (1679) sowie der Bill of Rights (1689) zu. In diesen Dokumenten wurden einzelne Rechte für bestimmte Bevölkerungsgruppen festgeschrieben, die auch heute noch große Relevanz im Bereich des Menschenrechtsschutzes besitzen. Später waren es vor allem die amerikanischen Unabhängigkeitsbestrebungen, die im amerikanischen Unabhängigkeitskrieg von 1776 bis 1783 mündeten, sowie die Französische Revolution (1789-1799), die große Bedeutung für die Institutionalisierung der Menschenrechte erlangten. Die Revolutionen des ausgehenden 18. Jahrhunderts gelten daher auch als die Geburtsstunde der Idee angeborener und durch niedergeschriebenes Recht zu schützender Menschenrechte.

Die Virginia Bill of Rights, die am 12. Juni 1776 verkündet wurde, stellt die erste Menschenrechtserklärung dar, die den Rang einer Verfassung erlangte. Sie war noch unvollkommen und unsystematisch, dennoch diente sie in der Folge vielen Staaten als Vorbild und nahm auch Einfluss auf die Debatten in der französischen Nationalversammlung. Diese proklamierte am 26. August 1789 die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte. Erstmals wurden grundlegende Rechte und Freiheiten für jeden Menschen festgeschrieben. Die Umbrüche dieser Zeit und später die einsetzende Industrielle Revolution wiesen den Weg – der Kampf um die Menschenrechte wurde zu einem bestimmenden Faktor der Geschichte des 19. und des 20. Jahrhunderts.

Die ideengeschichtliche Begründung einer universellen Geltung elementarer Rechte ist im Natur- sowie im Vernunftrecht zu finden. Theoretische Vordenker waren allen voran John Locke (1632-1704) und Jean-Jacques Rousseau (1712-1778) sowie Immanuel Kant (1724-1804). Ihrem Denken zufolge musste die Macht des Souveräns, des Staates, begrenzt werden durch grundlegende individuelle Rechte. Ohne Zweifel
hatte das Zeitalter der Aufklärung eine herausragende Bedeutung für die Formulierung der Menschenrechte. Doch die Geschichte zeigt, dass die theoretische Herleitung nicht ausreicht. Die Durchsetzung der Menschenrechtsidee bedarf einer rechtlichen Festschreibung und der Etablierung durch entsprechende Institutionen. Nur wenn das Opfer einer Menschenrechtsverletzung
die Möglichkeit hat, ein Gericht anzurufen,

um sich gegen die Verletzung zu wehren, können Menschenrechte auch praktisch relevant werden. Das Grundgesetz bestimmt deswegen, dass jeder Zugang zu Gerichten haben muss, wenn er durch den Staat in seinen Rechten beeinträchtigt wird.

In den Jahrzehnten nach der französischen Revolution wurden in verschiedenen nationalstaatlichen Verfassungen Grund- und Bürgerrechte festgeschrieben. Doch es dauerte noch 150 Jahre, bis die Politik die Notwendigkeit weltweit geltender Menschenrechtsstandards erkannte. Die Erfahrungen des Faschismus und des Zweiten Weltkriegs führten 1945 zur Gründung der Vereinten Nationen 1945, die weitere Kriege verhindern sollten.

Am 10. Dezember 1948 verkündete die UN-Generalversammlung die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Sie ist das erste Dokument in der Geschichte der Menschheit, das die Rechte des Einzelnen mit dem Anspruch auf weltweite Geltung verbindet. Zwar hat die Allgemeine Erklärung keine bindende Wirkung für die Staaten, aber ihre herausragende Bedeutung für den internationalen Menschenrechtsschutz ist nicht von der Hand zu weisen. Sie prägte fortan die Formulierung von Grundrechtskatalogen in nationalstaatlichen Verfassungen.

Aufgrund des lediglich empfehlenden Charakters der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ergab sich für die Staatengemeinschaft die Aufgabe, die in ihr proklamierten Rechte auf ein für alle Staaten verbindliches Fundament zu stellen. Denn der Menschenrechtsschutz bedarf starker Instrumente zur Überprüfung und Durchsetzung. So kam es seit Anfang der 1950er Jahre zur Verabschiedung zahlreicher internationaler und regionaler Abkommen zum Menschenrechtsschutz. Zwei der wohl wichtigsten Abkommen hierbei waren der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Beide Konventionen wurden nach langwierigen Verhandlungen am 19. Dezember 1966 von der UN-Generalversammlung verabschiedet. Es dauerte aber noch zehn Jahre, bis ausreichend viele Staaten die Pakte ratifiziert hatten; erst dann konnten sie in Kraft gesetzt werden. Mit der Ratifikation eines völkerrechtlichen Vertrags erklärt ein Staat verbindlich, dass er für ihn gilt und dass er ihn auch im Inneren umsetzen wird. Die Pakte bilden gemeinsam mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte die International Bill of Rights.
Beide Texte entstammen der sehr informativen Broschüre über Menschenrechte "Wissen gegen Willkür" von Amnesty International (2008). Hier ist die gesamte Broschüre:
 


Bei
Anregungen, Ergänzungen, Verbesserungen Gästebuch - oder E-Mail

Links (ziemlich unsortiert)

http://www.hast-du-ahnung.de/ethikbehinderung.htm

http://www.drk.riesenbeck.de/rkgem/btd_umgangbehmenschen.htm

http://www.barrierefrei-kommunizieren.de/front_content.php?idcat=90

Zum Film „Jenseits der Stille“:
http://66.249.93.104/search?q=cache:jIY-AGFx9YcJ:people.freenet.de/kleiner-tigger/Filme%2520wahrnehmen.pdf+Umgang+mit+Behinderten&hl=de&gl=de&ct=clnk&cd=18

http://de.wikipedia.org/wiki/Behinderung

Filme zum Thema bestellen:
http://www.abm-medien.de/objektiv/order.htm   

Kinderrechte:
http://www.richtig-wichtig.org/index.php

Kinder haben Rechte:
www.friedenspaedagogik.de/service/unter/rechte.htm

Materialien zu Kinderrechte:
www.friedenspaedagogik.de/service/unter/m_rechte/mr_09.htm

Menschenrechte (moralische Dilemmata diskutieren):
www.friedenspaedagogik.de/service/unter/moral.htm

Kinderarbeit:
www.friedenspaedagogik.de/service/unter/stunde1.htm

Unterkunft für Asylsuchende - Ein Szenario:
www.friedenspaedagogik.de/service/unter/szenar.htm

 

 

 
 
Menschen, Zeiten, Räume, Cornelsen, S. 88ff - Menschenrechte
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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